Karl Tuschner
Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken

Honorar

Gutachten und Beratungen sind so individuell wie die Immobilien. Mein Honorar richtet sich demnach nach dem konkreten Arbeits- und Zeitaufwand, den man benötigt um die objekt- und auftragsbezogene Aufgabe gewissenhaft und nachvollziehbar zu erfüllen.

Da gesetzliche Vergütungsvereinbarungen hierfür nicht bestehen, muss das Honorar jeweils frei vereinbart werden. Sie finden an dieser Stelle deshalb keine verbindliche Honorarordnung.

Gerne unterbreite ich Ihnen aber ein konkretes Angebot nach Vorlage der Ihnen vorliegenden Unterlagen und Angaben zum Sachverhalt. Das Angebot ist natürlich für Sie kostenfrei.

Für eine erste Einschätzung können Sie die Honorarrichtlinie des LVS-Bayern hier downloaden.

Sachverständige Leistungen sind natürlich nicht zu einem billigen Honorar zu erhalten. Sie als Auftraggeber wollen schließlich ein verwertbares und präzises Ergebnis. Deshalb vertrauen Sie auf den geleisteten Eid sowie die besondere Fachkunde und Qualität des Sachverständigen.

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie daher das „Gesetz der Wirtschaft“ beherzigen:

„Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas Geld zurück legen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."

John Ruskin 1819 – 1900 (Schriftsteller und Sozialphilosoph)