Sachverständigenburo Karl Tuschner, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Karl Tuschner

Sachverständiger für Immobilienbewertung
Regensburg

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Notwendige Unterlagen und Angaben

Bereits zur Vorprüfung und Abschätzung des erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfanges sind nachstehende Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:

  • Angabe des Wertermittlungsstichtags (z. B. Todestag des Erblassers)
  • Angabe Wertermittlungszweck (z. B. Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Erbauseinandersetzung, Vorlage bei Kreditinstituten, etc.)
  • Art der Wertermittlung (Verkehrswert, Beleihungswert, etc.)
  • (aktueller) Auszug aus dem Grundbuch (Amtsgericht, Grundbuchamt)
  • (aktueller) Auszug aus der Flurkarte (Vermessungsamt)
  • Grundstückskaufvertrag
  • Überlassungsvertrag
  • Bauantrags- und Genehmigungsunterlagen, insbesondere:
    • Grundriss- und Schnittzeichnungen
    • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und der Kubaturen
    • Baubeschreibung
    • Aufstellung von Modernisierungen und Renovierungen
  • Mietverträge und aktuelle Mietenaufstellung
    • wenn ganz oder teilweise vermietet
  • Bewilligungsurkunden (in Kopie) eventueller Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs (z. B. Wohnrechte, Altenteilsrechte, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
  • Erbbaurechtsvertrag und Angabe des aktuellen Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken

Weitere Angaben und Unterlagen sind gegebenenfalls im Einzelfall noch notwendig.